Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute!
Es vergeht fast keine Sitzung mehr, bei der nicht oft in allerletzter Minute vor den entscheidenden Ausschusssitzungen wahre Wort- und Satzungetüme in Vorlagen – bis zu 200 Seiten lang – den Abgeordneten in den Ausschüssen vorgelegt werden, über die sie dann nach bestem Wissen und Gewissen – und nur danach – abstimmen sollen. So regelt es des Grundgesetz in Artikel5385Absatz 15Satz 2, wobei das Grundgesetz nur von Gewissen spricht, aber wohl das beste Wissen der Abgeordneten voraussetzt bzw. es zu erwarten wäre.
Wie die meisten Bürger in der Zwischenzeit erkannt haben, ist diese Erwartungshaltung nicht nur, aber vor allen bei den grünen Kommunisten nicht gerechtfertigt.
Die einen haben null Ahnung von Physik und Mathematik, andere wiederum postulieren den „Speck der Hoffnung“.
Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man laut loslachen. Aber auf jeden Fall ist es zum Fremdschämen.
Aber kommen wir zum heute zu besprechenden Gesetz, dem Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben,
1295Seiten lang, davon 485Seiten rein „Tu dies, tu das“, gefolgt von 81 Seiten mit Begründungen, die man auch nur nach streng methodischer Fleißarbeit punktuell den eigentlichen Änderungen zuordnen kann, um dann zu ergründen, was gemeint ist, zu bewerten und dann nach bestem Gewissen zu entscheiden.
Das machen Sie aber mit Ihren Verfahren, die immer öfter die parlamentarischen Abläufe komplett missachten, fast unmöglich.
Nicht nur die Abgeordneten überfahren Sie ständig, auch die Experten vom BDEW beklagen sich darüber, speziell bei diesem Gesetz.
Sie schreiben
Ihnen nicht nur ins Stammbuch, dass Sie sich in dem Gesetz nur auf die grundlegenden vom EuGH beanstandeten Regularien konzentrieren sollen. Sie monieren auch – und das zu Recht -, dass die Regierung dem BDEW ganze  vier Tage Zeit ließ, zu diesem Konvolut Stellung zu nehmen.
Der BDEW gab in seiner Stellungnahme an, dass man in so kurzer Zeit nicht umfassend Stellung
nehmen könne.
Schon im Vorwort wird diese grundsätzliche Kritik formuliert.
Ich zitiere:
Der BDEW und seine Mitgliedsunternehmen halten es für
nicht akzeptabel, dass Gesetze mit einer derartigen
Tragweite für die Energiebranche und die betroffenen
Unternehmen mit solchen knappen Fristen konsultiert
werden. Dies entspricht nicht den Grundsätzen guter
Gesetzgebung.
Aber in der Zwischenzeit sind Ihnen nicht nur die Meinung der Opposition und der Experten, sondern auch die Grundsätze parlamentarischer
Arbeit vollkommen egal.
Diese Grundsätze verletzen Sie ständig und vor allem mit Absicht.
Man denke nur an das unsägliche Heizhammergesetz, welches bei Einbringung bereits völlig überholt war, weshalb es 1115Seiten
Änderungskauderwelsch bedurfte.
Das Bundesverfassungsgericht hat Ihrem Treiben nun in diesem einen Fall einen Riegel vorgeschoben, sodass das GEG
später beschlossen werden muss.
Aber es bleibt natürlich trotz der vielen Miniänderungen ein Ausplünderungs- und Enteignungsgesetz, so wie auch dieses von der EU erzwungene, die Freiheit und die nationale Souveränität aushöhlende Gesetz.
Es wird immer deutlicher, dass unsere Forderung, die EU aufzulösen und an deren Stelle einen neuen, auf rein wirtschaftliche Zusammenarbeit
gerichteten Staatenbund zu gründen, mehr als berechtigt ist.
Wir wollen ein Europa der Vaterländer, wie es Charles de Gaulle forderte. Dass es nur mit der AfD ein Europa der Vaterländer, ein selbstbestimmtes Leben in Frieden und Freiheit geben wird, erkennen immer mehr Menschen in Deutschland.
Und
deswegen steigen unsere Zustimmungswerte; im Moment liegen wir bei 21 Prozent. Deswegen werden unsere Kandidaten zum Landrat und Bürgermeister gewählt.
Deswegen sind wir im Osten stärkste Kraft, in Thüringen mit 34 Prozent. Wenn diese Entwicklung so weitergeht, können Sie sich Ihren
faschistischen Schutzwall, genannt Brandmauer, in die Haare schmieren.
Im Übrigen bin ich der Meinung: Wer Grün wählt, wählt den Krieg!
Vielen Dank