AfD gegen Verfassungsschutz und Innenminister:
Gibt es in Deutschland noch die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung? Werden die Innenministerin (SPD) und der bei ihrem Innenministerium in Lohn und Brot stehende Chef des Verfassungsschutzes beim Versuch, die einzige Oppositionspartei im Deutschen Bundestag zu diffamieren (aus meiner Sicht rechtswidrig), in die Schranken gewiesen? Zu erinnern sei an dieser Stelle, dass auch die Richter eines OVG zwar de jure unabhängig sind aber die mehrheitsbildenden Parteien einen Einfluss bei der Berufung, Beförderung etc. haben.