Das Wahrheitsministerium von Frau Faser arbeitet unbeirrt weiter an der Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Natürlich wird die genehme Presse vorher informiert, damit man den Compact-Chefredakteur im Bademantel ablichten kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor Jahren zur Meinungsfreiheit ein klares Urteil gefällt.
BVerfG 1 BvR 2150/08: „[Meinungen] genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird.“
BVerfG 1 BvR 2083/15: „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.“
BVerfG 1 BvR 1565/05: „Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allg. Werte der Verfassung akzeptieren & verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht“