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Bautzen, 29.06.2023
Anzeige wegen Volksverhetzung
Ich habe heute gegen den Präsidenten des Thüringischen Verfassungsschutzes Kramer Anzeige wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB erstattet.
Die von ihm in einem Interview mit dem NDR gemachte Äußerung „Wir sind bei ungefähr 20% braunen Bodensatz in der Bundesrepublik“ ist geeignet den öffentlichen Frieden zu stören, da er mit dieser Äußerung zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt und die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung angreift, indem er diesen Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht und verleumdet.
Damit erfüllt dies nach meinem Rechtsverständnis den Tatbestand des Paragrafen 130 StGB, in dem es heißt (gekürzt):
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
…zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, …
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, … Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit … oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Die Altparteien, die sich den Staat zur Beute gemacht haben, versuchen seit Jahren mittels Diffamierung, Stigmatisierung und Verleumdung die AfD klein zu halten. Da ihnen das immer weniger gelingt, greifen sie zu immer absurderen Mitteln, bis hin zu strafrechtlich relevanten Äußerungen von Behördenchefs, die zur Mäßigung und zur Neutralität verpflichtet sind. Die Beleidigung der AfD-Wähler durch den Präsidenten des Thüringischen Verfassungsschutzes ist ein weiterer Tiefpunkt im Umgang mit der AfD und ihren Wählern und müsste eigentlich zu seiner Entlassung führen.

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